Mediation

In Familiensachen ist den Parteien in vielen Fällen am meisten damit geholfen, wenn Streitfragen schnell und möglichst friedlich erledigt werden. Dies geschieht durch Beratung und Mediation. Auseinandersetzungen über Unterhalt, Vermögen und gemeinsame Kinder belasten das ohnehin gespannte Verhältnis und werden darüberhinaus oft benutzt um andere Konflikte auszutragen. Auf der anderen Seite gibt es in Trennungs- und Scheidungssituationen viele konfliktträchtige Fragen zu klären. Auch wenn die grundsätzlich Bereitschaft der Parteien besteht sich zu einigen, ist die Situation jedoch oft so belastet, daß ein vernünftiges Gespräch nicht mehr zustande kommt.

In dieser Situation ist es ratsam, Hilfe von Außen in Anspruch zu nehmen. Bei der außergerichtlichen Verhandlung zwischen Anwälten stehen rechtliche Fragen im Vordergrund. Nur diese können von den Anwälten gelöst werden. Das Ergebnis wird oft als erzwungener Kompromiß oder als Niederlage empfunden und hingenommen.

In manchen Fällen kann den Parteien mehr damit gedient sein, wenn sie im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens unter professioneller Anleitung ihre Probleme selbst lösen. Die Parteien kennen ihre Bedürfnisse und Probleme am besten selbst. Sie müssen nur in die Lage versetzt werden, sich hierüber auszutauschen und gemeinsam Problemlösungen zu suchen. Hierzu dient die Mediation. Dabei tritt der Mediator als Interessenvertreter beider Parteien auf. Beide Parteien können dessen Hilfe, Kompetenz, Vertraulichkeit und Vertrauen beanspruchen. Deshalb kann ein Mediator anschließend nicht mehr als Interessenvertreter der einen Partei gegen die andere Partei auftreten. Die Tätigkeit als Mediator erfordert die Beherrschung bestimmter Techniken und Fähigkeiten und bedarf deshalb einer gründlichen Ausbildung.

Detlev Manger